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WRP 2014, 597
OLG Celle 
Wettbewerbsrecht: Unlautere Werbung für die kostenlose Zugabe einer Zweitbrille beim Kauf einer Brille (Urteil vom 13.03.2014, 13 U 106/13)

Das Angebot einer kostenlosen Zweitbrille als Einstärken- oder Sonnenbrille bei dem Kauf einer Brille mit einem Mindestauftragswert fällt unter das Zuwendungsverbot gem. § 7 Abs. 1 HWG, wenn die Kostenlosigkeit der Zweitbrille blickfangmäßig durch die Aussage „ZWEI FÜR EINS: Beim Kauf einer Brille gibt’s eine ARMANI-Brille – GESCHENKT“ beworben wird.

OLG Celle, WRP 2014, 597-598 (Urteil vom 13.03.2014, 13 U 106/13)

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