Wettbewerbsrecht: Werbung mit „Testsieger“ bei besser getestetem Wettbewerbsprodukt in einem früheren Test (Urteil vom 28.02.2019, 3 U 209/17)
Wird für ein getestetes Produkt das Prädikat „Testsieger“ nicht vergeben, sondern wird in der Darstellung des Testergebnisses ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein bereits bei einem vorangegangenen Test getestetes Produkt ein besseres Testergebnis erzielt habe als das am besten bewertete Produkt des aktuellen Tests, wird dem Verkehr ein „schiefes Bild“ vermittelt und ist die Werbung irreführend, …
Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2019, 1362-1368 (Urteil vom 28.02.2019, 3 U 209/17)
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