Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsrechtliche Grenzen für die Abwerbung von Mitarbeitern (Beschluss vom 15.05.2018, 6 W 39/18)
Die Abwerbung auch einer Vielzahl von Mitarbeitern eines Mitbewerbers ist nur dann unlauter, wenn sich die Abwerbung nicht mehr als Versuch der Gewinnung neuer Mitarbeiter auf dem Arbeitskräftemarkt darstellt, sondern nach den Gesamtumständen auf die gezielte Behinderung des Mitbewerbers gerichtet ist. Ein Anhaltspunkt dafür kann sein, dass „putschartig“ ganze Geschäftsbereiche einschließlich der damit verbundenen Kunden abgeworben werden. …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 983-984 (Beschluss vom 15.05.2018, 6 W 39/18)
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