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WRP 2014, 892
OLG Karlsruhe 
Wettbewerbsrecht: Zulässigkeit der Verwendung des Briefkopfes „Mobiler Buchhaltungsservice“ (Urteil vom 22.01.2014, 6 U 45/13)

Die Verwendung des Briefkopfes „MoB$ MOBILER BUCHHALTUNGS$ERVICE“ durch Personen, die nur im Rahmen von § 6 Nr. 3 StBerG und § 6 Nr. 4 StBerG zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, ist irreführend, wenn nicht gleichzeitig und unmissverständlich darauf hingewiesen wird, dass hiermit nur die dort aufgeführten Tätigkeiten gemeint sind. Dem genügt der bloße Hinweis auf § 6 StBerG nicht.

OLG Karlsruhe, WRP 2014, 892 (Urteil vom 22.01.2014, 6 U 45/13)

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