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WRP 2012, 499
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Örtliche Zuständigkeit bei bundesweiter Tätigkeit des Verletzers (Urteil vom 30.09.2011, 6 U 54/11)

Im Falle der Wiederholungsgefahr ist Begehungsort der Ort, an dem die behauptete Verletzungshandlung begangen worden bzw. ihr Erfolg eingetreten ist. Nur die Landgerichte an diesen Orten sind gem. § 14 UWG für wettbewerbsrechtliche Verfahren zuständig.

OLG Köln, WRP 2012, 499 (Urteil vom 30.09.2011, 6 U 54/11)

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