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WRP 2012, 875
LG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Arzneimittelwerbung im Widerspruch zu Angaben in der Fachinformation (Urteil vom 02.02.2012, 327 O 223/11)

§ 3 Nr. 1 HWG ist im Blick auf die Regelung in Art. 87 Abs. 2 der Richtlinie 2001/83/EG (EG-Humanarzneimittelkodex) richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass eine Werbung mit einem vermeintlichen Wirkmechanismus eines Arzneimittels als „Oberbegriff “ irreführend ist, wenn diese Angabe im Widerspruch zu den Angaben in der Fachinformation des entsprechenden Präparates steht.

LG Hamburg, WRP 2012, 875-879 (Urteil vom 02.02.2012, 327 O 223/11)

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