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WRP 2013, 656
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Falschvortrag durch Rechtsanwälte (Urteil vom 14.10.2011, 6 U 225/10)

Falscher anwaltlicher Vortrag in einem Antwortschreiben auf eine Abmahnung stellt keine „geschäftliche Handlung“ gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar, da das Verhalten weder geeignet ist, geschäftliche Entscheidungen der Mandanten, für die falsch vorgetragen wurde, noch geschäftliche Entscheidungen möglicher zukünftiger (eigener) Mandanten zu beeinflussen.

OLG Köln, WRP 2013, 656-659 (Urteil vom 14.10.2011, 6 U 225/10)

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