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WRP 2013, 1366
Schleswig-Holsteinisches OLG 
Wettbewerbsrecht: Pflicht zur Benennung von Identität und Anschrift in einer Zeitungsanzeige (Urteil vom 03.07.2013, 6 U 28/12)

Mit Vorliegen eines abschlussfähigen Angebots im Sinne von § 5 a Abs. 2 UWG im Rahmen einer Werbeanzeige in einer Zeitung trifft den Werbenden die Informationspflicht aus § 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG, wonach dieser die Identität und Anschrift seines Unternehmens (unmittelbar) in der Werbeanzeige zu benennen hat. (Leitsatz der Redaktion)

Schleswig-Holsteinisches OLG, WRP 2013, 1366-1368 (Urteil vom 03.07.2013, 6 U 28/12)

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