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WRP 2018, 373
LG Berlin 
Wettbewerbsrecht: Vergleichsportal für augenärztliche Leistungen (Urteil vom 09.11.2017, 52 O 15/17)

Bei einem Preisvergleichsportal für augenärztliche Leistungen muss darauf hingewiesen werden, dass nur die Ärzte dort aufgeführt sind, die mit dem Betreiber des Portals eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen haben. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Berlin, WRP 2018, 373-375 (Urteil vom 09.11.2017, 52 O 15/17)

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