Wettbewerbsrecht: Widersprüchliche Angaben zum Widerrufsempfänger (Urteil vom 30.11.2017, 4 U 88/17)
Enthalten die von dem Unternehmer dem Verbraucher nach Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 1 EGBGB zu erteilenden Informationen insoweit widersprüchliche Angaben, dass in der Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular unterschiedliche Widerrufsempfänger angegeben sind, und lässt sich den erteilten Informationen auch nicht entnehmen, dass der Verbraucher „nach seiner Wahl“ den Widerruf gegenüber einem der genannten Empfänger erklären kann, …
OLG Hamm, WRP 2018, 362-363 (Urteil vom 30.11.2017, 4 U 88/17)
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