Wettbewerbsrecht: „Erwerb und Weitervertrieb von Klinikpackungen“ (Urteil vom 03.11.2005, 3 U 29/01)
Der unautorisierte Erwerb und Weitervertrieb von sog. Klinikpackungen durch den Pharmahandel verstößt nicht gegen § 14 Abs. 4-5 ApG, und zwar auch nicht als Beteiligung an fremdem Wettbewerbsverstoß oder aus dem Gesichtspunkt des Ausnutzens fremden Vertragsbruchs; auch Ansprüche aus Störerhaftung scheiden grundsätzlich aus. § 14 Abs. 4-5 ApG regeln nur die Abgabe (nicht auch den Erwerb und Weitervertrieb durch Dritte) von Klinikware und richtet sich – wie die Bußgeldandrohung gemäß § 25 Abs. …
Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2006, 1036 (Urteil vom 03.11.2005, 3 U 29/01)
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