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WRP 2019, 1512
LG Berlin 
Wettbewerbsrecht: Vorkenntnisklausel (Urteil vom 02.05.2019, 52 O 304/18)

Die auf einem Immobilienvermittlungsportal veröffentlichte Textpassage eines Immobilienmaklers, mit der hinsichtlich der Maklerprovision eine Regelung zu den Vorkenntnissen eines Kunden getroffen werden soll, stellt eine allgemeine Geschäftsbedingung dar.

LG Berlin, WRP 2019, 1512-1514 (Urteil vom 02.05.2019, 52 O 304/18)

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