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WRP 2014, 95
OLG Hamm 
Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbeaussagen zu E-Zigaretten (Sonstiges vom 10.09.2013, 4 U 91/13)

Die Werbeaussagen, dass eine E-Zigarette „mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette ist“ und als „einzigen Schadstoff Nikotin enthält“ sind irreführend und damit unzulässig.

OLG Hamm, WRP 2014, 95-96 (Sonstiges vom 10.09.2013, 4 U 91/13)

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