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WRP 2016, 501
OLG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! (Urteil vom 26.01.2016, I-20 U 52/15)

Der Gläubiger eines wettbewerblichen Anspruchs, der auf seiner Webseite erklärt, bei Abmahnungen durch Dritte sei die Einschaltung von Rechtsanwälten überflüssig, deren Kosten würden von ihm daher nicht erstattet, ist seinerseits daran gehindert, bei der Abmahnung eines Dritten durch ihn die Kosten eines Rechtsanwalts geltend zu machen.

OLG Düsseldorf, WRP 2016, 501-503 (Urteil vom 26.01.2016, I-20 U 52/15)

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