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WRP 2014, 342
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Pflicht zur Preisangabe auf einer Automesse (Beschluss vom 29.11.2013, 6 W 111/13)

Wird auf einer Automesse, die aus der Sicht des Letztverbrauchers als Leistungsschau angesehen wird, ein Fahrzeug ausgestellt, liegt hierin kein zur Preisangabe verpflichtendes „Angebot von Waren“ im Sinne von § 1 PAngV.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2014, 342 (Beschluss vom 29.11.2013, 6 W 111/13)

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