Wettbewerbsrecht: Teststreifen zur Blutzuckerkontrolle II (Urteil vom 01.06.2017, I ZR 152/13)
a) Der Parallelimporteur eines Produkts zur Eigenanwendung für die Blutzuckerbestimmung, das die CE-Kennzeichnung trägt und von einer benannten Stelle einer Konformitätsbewertung unterzogen worden ist, ist nicht verpflichtet, eine neue Bewertung vornehmen zu lassen, mit der die Konformität der Kennzeichnung und der Gebrauchsanweisung dieses Produkts wegen ihrer Übersetzung in die Amtssprache des Einfuhrmitgliedstaats bescheinigt werden soll (im Anschluss an EuGH, …
BGH, WRP 2017, 1094-1098 (Urteil vom 01.06.2017, I ZR 152/13)
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