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WRP 2005, 485
BGH 
Wettbewerbsrecht: Ansprechen in der Öffentlichkeit II (Urteil vom 09.09.2004, I ZR 93/02)

Die gezielte Direktansprache von Passanten an öffentlichen Orten zu Werbezwecken ist grundsätzlich eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG, wenn der Werbende für den Angesprochenen nicht als solcher eindeutig erkennbar ist.

BGH, WRP 2005, 485-488 (Urteil vom 09.09.2004, I ZR 93/02)

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