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WRP 2014, 1486
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: 50 DE-Mails inklusive (Urteil vom 14.02.2014, 6 U 120/13)

Greift der Kläger eine konkrete Werbung zunächst mit einem eng zu verstehenden Hauptantrag an, und stellt er später einen weniger eng gefassten Hilfsantrag, um Bedenken des Gerichts hinsichtlich der Auslegung seines Hauptantrags Rechnung zu tragen, so ist bei der Prüfung, ob der mit dem Hilfsantrag später rechtshängig gemachten Anspruch verjährt ist, auch § 213 BGB zu berücksichtigen.

OLG Köln, WRP 2014, 1486-1492 (Urteil vom 14.02.2014, 6 U 120/13)

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