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WRP 2016, 660
LG Münster 
Wettbewerbsrecht: Abteilung (Urteil vom 20.11.2015, 023 O 55/15)

Eine Gemeinschaftspraxis, die in einem nahe gelegenen Krankenhaus Belegbetten unterhält, kann die Praxis nicht als „Augenabteilung am St. F.-Hospital“ bezeichnen, weil die Praxis selbst nicht in die Organisationstruktur des Krankenhauses eingebunden ist. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Münster, WRP 2016, 660-662 (Urteil vom 20.11.2015, 023 O 55/15)

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