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WRP 2020, 1484
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Autositzbezüge (Urteil vom 08.05.2020, 6 U 241/19)

Nach § 5a Abs. 2, 3 UWG enthält der Verkäufer dem Verbraucher eine wesentliche Information vor, wenn er bei einem konkreten Angebot von Autositzbezügen nicht darauf hinweist, ob sich diese für ein Fahrzeug mit Seitenairbags eignen.

OLG Köln, WRP 2020, 1484-1489 (Urteil vom 08.05.2020, 6 U 241/19)

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