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WRP 2014, 1304
BGH 
Wettbewerbsrecht: Betriebskrankenkasse II (Urteil vom 30.04.2014, I ZR 170/10)

Eine gesetzliche Krankenkasse, die auf ihrer Internetseite zur Irreführung geeignete Angaben macht, um ihre Mitglieder von einem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse abzuhalten, ist als „Unternehmer“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG anzusehen und die beanstandete Handlung ist als „geschäftliche Handlung“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG einzustufen.

BGH, WRP 2014, 1304-1307 (Urteil vom 30.04.2014, I ZR 170/10)

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