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WRP 2009, 1076
BGH 
Wettbewerbsrecht: Brillenversorgung (Urteil vom 09.07.2009, I ZR 13/07)

Allein der Wunsch des Patienten, sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erhalten, reicht nicht aus, um eine Verweisung an einen bestimmten Optiker sowie eine Abgabe und Anpassung der Brille durch den Augenarzt zu rechtfertigen.

BGH, WRP 2009, 1076-1080 (Urteil vom 09.07.2009, I ZR 13/07)

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