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WRP 2012, 1158
LG Ulm 
Wettbewerbsrecht: CartBoards (Urteil vom 27.04.2012, 10 O 23/12 KfH)

§ 4 Abs. 2 DL-InfoV ist teleologisch dahin zu reduzieren, dass unter den Begriff „Letztverbraucher“ nur solche Personen oder Gewerbetreibende fallen, die nicht vom Anwendungsbereich der PAngV ausgenommen sind. Sie ist daher auf Letztverbraucher, die die Ware oder Dienstleistung im Rahmen ihrer selbständigen gewerblichen Tätigkeit verwenden, anwendbar.

LG Ulm, WRP 2012, 1158-1162 (Urteil vom 27.04.2012, 10 O 23/12 KfH)

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