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WRP 2014, 487
LG Berlin 
Wettbewerbsrecht: Deutscher Anbieter (Urteil vom 29.10.2013, 15 O 157/13)

Die wie ein Siegel gestaltete Angabe „Deutscher Anbieter“, die mit einem aus den Nationalfarben bestehenden Balken farblich unterlegt wird, ist irreführend, weil der Verbraucher annimmt, es handele sich insoweit um ein von dritter Seite verliehenes Siegel, so wie die übrigen in der Werbung abgebildeten Siegel.

LG Berlin, WRP 2014, 487-489 (Urteil vom 29.10.2013, 15 O 157/13)

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