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WRP 2013, 1339
BGH 
Wettbewerbsrecht: Einkaufswagen III (Urteil vom 17.07.2013, I ZR 21/12)

a) Hat der Tatrichter im Rahmen der Feststellung der Verkehrsauffassung auf Anlagen, Produkte oder Modelle Bezug genommen, müssen diese zur Akte genommen oder das Ergebnis des Augenscheins muss protokolliert werden, damit das Revisionsgericht die Beurteilung des Berufungsgerichts nachprüfen kann.

BGH, WRP 2013, 1339-1343 (Urteil vom 17.07.2013, I ZR 21/12)

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