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WRP 2012, 1572
OLG Hamm 
Wettbewerbsrecht: Energy & Vodka (Urteil vom 10.07.2012, I-4 U 38/12)

Die Bezeichnung „Energy“ für ein Mischgetränk, das aus Wodka und einem koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk besteht, stellt weder eine rein objektive Beschaffenheitsangabe noch die Angabe einer Zutat dar, sondern ist als nährwertbezogene Aussage einzustufen. Denn der Verbraucher schreibt dem Getränk eine anregende, stimulierende Wirkung auf seinen Organismus zu. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

OLG Hamm, WRP 2012, 1572-1576 (Urteil vom 10.07.2012, I-4 U 38/12)

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