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WRP 2024, 861
LG Bochum 
Wettbewerbsrecht: Facharztbezeichnung (Urteil vom 20.12.2023, I-13 O 74/23)

Die Bezeichnung „Arzt für ästhetische Eingriffe“ erweckt nicht die Vorstellung einer rein kosmetischen, sondern die einer ärztlichen Behandlung. Sie vermittelt den Eindruck, der diese Bezeichnung führende Arzt verfüge über eine von der Berufsaufsicht anerkannte Weiterbildung im Bereich der plastischen Chirurgie. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

LG Bochum, WRP 2024, 861-862 (Urteil vom 20.12.2023, I-13 O 74/23)

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