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WRP 2012, 1579
OLG Karlsruhe 
Wettbewerbsrecht: Faltenunterspritzung (Urteil vom 17.02.2012, 4 U 197/11)

Die in § 1 Abs. 2 HPG definierte Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine Ausübung der Heilkunde stets dann vorliegt, wenn die Tätigkeit bei generalisierender und typisierender Betrachtung der in Rede stehenden Tätigkeit gesundheitliche Schädigungen verursachen kann.

OLG Karlsruhe, WRP 2012, 1579-1581 (Urteil vom 17.02.2012, 4 U 197/11)

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