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WRP 2024, 1156
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Geringfügige Abänderung von AGB (Beschluss vom 14.05.2024, 6 W 28/24)

Werden nach einer Verurteilung zur Unterlassung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen diese in ihrem Wortlaut nahezu unverändert und in ihrem Sinngehalt identisch weiterverwendet, rechtfertigt dies die Festsetzung eines Ordnungsgeldes.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2024, 1156 (Beschluss vom 14.05.2024, 6 W 28/24)

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