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WRP 2015, 988
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Goldankauf zu „Top Preisen“ (Urteil vom 19.06.2015, 6 U 173/14)

Die Werbung mit „Top Preisen“ im Bereich des Goldankaufs fällt nicht in den Kernbereich einer vertraglichen Unterlassungspflicht, nach deren Inhalt die Werbung mit „Höchstpreisen“ zu unterlassen ist.

OLG Köln, WRP 2015, 988-990 (Urteil vom 19.06.2015, 6 U 173/14)

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