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WRP 2016, 1571
LG Landshut 
Wettbewerbsrecht: Grundbetrag (Urteil vom 21.09.2016, 1 HK O 954/16)

Die Werbung allein mit dem Grundbetrag verstößt gegen § 19 FahrlG, weil es nicht ausreichend ist, lediglich diesen einzelnen Betrag zu bewerben, ohne gleichzeitig auch das Entgelt für die Fahrstunde zu 45 Minuten und das Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung anzugeben.

LG Landshut, WRP 2016, 1571 (Urteil vom 21.09.2016, 1 HK O 954/16)

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