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WRP 2014, 213
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Ihr Vorteil: Sicherungsschein (Beschluss vom 25.11.2013, 6 U 154/13)

Wird in der Werbung eines Reiseveranstalters in 4 optisch voneinander abgesetzten Punkten u. a. die Übermittlung eines Sicherungsscheines als „Vorteil“ beworben, stellt dies die irreführende Herausstellung einer Selbstverständlichkeit dar. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

OLG Frankfurt a. M., WRP 2014, 213-215 (Beschluss vom 25.11.2013, 6 U 154/13)

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