Wettbewerbsrecht: „Lotto für 12 Wochen“ (Urteil vom 24.08.2007, 6 U 92/07)
Die Blickfang-Aussage „Online LOTTO für 12 Wochen 19,99 €“ verleitet, wenn sie unmittelbar über einem vollständig ausgefüllten Lottoschein für das Spiel „6 aus 49“ abgebildet ist, den durchschnittlichen Betrachter zu der Annahme, er könne 12 Wochen lang 12 Einzeltipps abgeben. Die Werbung ist daher irreführend, wenn statt dessen über den genannten Zeitraum jeweils nur ein individueller Tipp und im Übrigen nicht wählbare Tipps im Rahmen einer vielköpfigen Spielgemeinschaft abgegeben werden können.…
OLG Köln, WRP 2008, 521 (Urteil vom 24.08.2007, 6 U 92/07)
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