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WRP 2014, 1248
OLG Karlsruhe 
Wettbewerbsrecht: Massiv-Kork (Urteil vom 11.07.2014, 4 U 16/14)

Die Bezeichnung eines Bodenbelags aus einschichtigen Presskorkplatten als „Massiv-Kork“ oder „durch und durch Kork“ ist – jedenfalls derzeit – nicht irreführend i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG.

OLG Karlsruhe, WRP 2014, 1248 (Urteil vom 11.07.2014, 4 U 16/14)

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