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WRP 2023, 1517
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Matratzen-UVP II (Urteil vom 23.06.2023, 6 U 178/22)

Die Dringlichkeitsvermutung wird nicht dadurch widerlegt, dass die Antragstellerin im Verfügungsantrag – innerhalb desselben Streitgegenstandes – gegenüber dem Abmahnschreiben weitergehenden Vortrag hält und dies die gerichtliche Anhörung des Gegners zum Verfügungsantrag veranlasst hat.

OLG Köln, WRP 2023, 1517-1523 (Urteil vom 23.06.2023, 6 U 178/22)

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