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WRP 2014, 479
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: „Schneller kann keiner“ (Beschluss vom 02.01.2014, 6 U 228/13)

Ist ein Verfügungsantrag rechtskräftig zurückgewiesen worden, kann ein erneuter Eilantrag nicht auf Gesichtspunkte gestützt werden, die in der vorangegangenen Entscheidung zur Begründung des Verfügungsbegehrens nicht als ausreichend angesehen worden sind.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2014, 479-480 (Beschluss vom 02.01.2014, 6 U 228/13)

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