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WRP 2014, 194
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Tagessschau-App (Urteil vom 20.12.2013, 6 U 188/12)

Die „Tagesschau-App“ stellt lediglich eine mobile Übertragungsform des Online-Angebots „tagesschau.de“ dar und ist deshalb von dem im Jahr 2010 gemäß § 11 f RStV durchgeführten Drei-Stufen-Test erfasst, durch den das Telemedienangebot als nicht presseähnlich eingestuft und deshalb zur Veröffentlichung freigegeben worden ist.

OLG Köln, WRP 2014, 194-200 (Urteil vom 20.12.2013, 6 U 188/12)

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