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WRP 2016, 531
LG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Wiederholungsgefahr (Urteil vom 16.09.2015, 315 O 125/15)

Kann der Unterlassungsschuldner eine behauptete Drittabmahnung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht vorlegen, ist die Wiederholungsgefahr trotz behaupteter Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht beseitigt.

LG Hamburg, WRP 2016, 531-533 (Urteil vom 16.09.2015, 315 O 125/15)

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