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WRP 2018, 1263
LG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: „Zu verwenden wie Creme Fraîche“ (Urteil vom 13.07.2018, 315 O 425/17)

Der blickfangmäßige Hinweis “Crème fraîche” in der Bezeichnung “zu verwenden wie Crème fraîche” ist zur Irreführung geeignet. Daneben liegt auch ein Verstoß gegen den Bezeichnungsschutz nach VO (EU) Nr. 1308/2013 vor, da die für Milchprodukte geschützten Bezeichnungen nicht für Mischprodukte verwendet werden dürfen. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

LG Hamburg, WRP 2018, 1263-1265 (Urteil vom 13.07.2018, 315 O 425/17)

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