Wettbewerbsrecht/Arzneimittelrecht: Holland-Preise (Urteil vom 26.02.2014, I ZR 77/09)
Im Hinblick auf den Zweck des Arzneimittel- und Apothekenrechts, die Wirkung von Arzneimitteln zu ermöglichen und vor den mit ihrer Anwendung verbundenen Risiken zu schützen, liegt eine Abgabe im Sinne des § 78 AMG dann vor, wenn durch einen auf ein Arzneimittel bezogenen Vorgang bewusst und gewollt die Möglichkeit einer eigenen Verwendung in Form der Anwendung oder Weitergabe des Mittels durch einen anderen als den bisherigen Inhaber der Verfügungsgewalt geschaffen wird. …
BGH, WRP 2014, 566-568 (Urteil vom 26.02.2014, I ZR 77/09)
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