Wettbewerbsrecht/Fernabsatzrecht: Falsches Normzitat in der Widerrufsbelehrung (Urteil vom 08.10.2013, 6 U 97/13)
Eine Widerrufsbelehrung, die über den Beginn der Widerrufsfrist inhaltlich zutreffend belehrt und mit der aktuellen Gesetzeslage im Einklang steht, lediglich die nunmehr gültige Vorschrift des § 312 g Abs. 1 S. 1 BGB nicht korrekt zitiert, sondern die bis 2011 gültige inhaltsgleiche Fassung 1638des § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB a. F., wird durch die unterbliebene Einarbeitung dieser Gesetzesänderung durch Korrektur der Angabe der Verweisungsnorm von § 312 e BGB zu § 312 g BGB nicht inhaltlich unrichtig oder unvollständig. …
OLG Brandenburg, WRP 2013, 1637-1640 (Urteil vom 08.10.2013, 6 U 97/13)
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