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WRP 2018, 1360
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: Irreführung durch Wirksamkeitsaussagen für osteopathische Behandlungsmethoden (Urteil vom 21.06.2018, 6 U 74/17)

Einschränkungslose Werbeaussagen zur Wirksamkeit von Behandlungsmethoden bei bestimmten Krankheiten sind als irreführend einzustufen, wenn – wofür der Kläger darlegungs- und beweispflichtig ist – die Wirksamkeit wissenschaftlich umstritten ist und der Werbende den Wirksamkeitsnachweis nicht führen, d. h. die Wirksamkeit nicht durch Vorlage ausreichender Studien belegen kann.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 1360-1364 (Urteil vom 21.06.2018, 6 U 74/17)

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