Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: Irreführende Werbung mit der Dauerhaftigkeit eines Therapieerfolges für Cellulite-Behandlungen (Urteil vom 27.11.2015, 5 U 20/14)
Wird für ein (über mehrere Wochen in 310 Sitzungen anzuwendendes) Medizinprodukt der Stoßwellentechnologie mit einem „dauerhaften Therapieerfolg“ und einer vorbeugenden Wirkung bei der Behandlung von Cellulite geworben, kann dies bei den angesprochenen Verkehrskreisen (Verbraucher sowie Ärzte und Mitarbeiter von Kosmetikinstituten) die Erwartung begründen, die Wirkung der Therapie dauere zeitlich nicht absehbar, …
KG Berlin, WRP 2016, 392-396 (Urteil vom 27.11.2015, 5 U 20/14)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Wettbewerb in Recht und Praxis
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.