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WRP 2014, 89
OLG Karlsruhe 
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: Prämienprogramm für Augenoptiker (Urteil vom 02.10.2013, 4 U 95/13)

Werden im Rahmen eines Bonusprogrammes für Augenoptiker Prämien ausgelobt, die neben der Werbehilfe einen gewichtigen Zweitnutzen für den Optiker haben, stellt dies eine unzulässige Zuwendung dar (Leitsatz der Wettbewerbszentrale).

OLG Karlsruhe, WRP 2014, 89-92 (Urteil vom 02.10.2013, 4 U 95/13)

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