Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: „Aus der Fachliteratur entnommenes Zitat“ (Urteil vom 18.04.2013, 3 U 142/11)
Ein „aus der Fachliteratur entnommenes Zitat“ im Sinne des § 6 Nr. 3 HWG liegt nur dann vor, wenn dem Werbeadressaten der Eindruck der unveränderten Übernahme der Angabe vermittelt wird. Hieran fehlt es, wenn die Angabe aufgrund der Abwesenheit von Anführungszeichen und der grafisch-inhaltlichen Einbettung der Angabe in das Werbemittel als eigene Werbebehauptung des werbenden Unternehmens und die durch eine Fußnote hergestellte Bezugnahme auf eine wissenschaftliche Studie lediglich als Nennung des wissenschaftlichen Belegs erscheinen.…
Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2013, 960 (Urteil vom 18.04.2013, 3 U 142/11)
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