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WRP 2018, 1402
OLG München 
Wettbewerbsrecht/Kartellrecht: Weichenkartell (Urteil vom 28.06.2018, 29 U 2644/17 Kart)

Die Haftung eines Mitkartellanten für einen Kartellverstoß setzt nicht zwingend voraus, dass die einzelnen Beschaffungsvorgänge Gegenstand (neuerlicher) ausdrücklicher Absprachen unter direkter Beteiligung des in Anspruch genommenen Mitkartellanten gewesen sind.

OLG München, WRP 2018, 1402 (Urteil vom 28.06.2018, 29 U 2644/17 Kart)

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