Wettbewerbsrecht/Kartellrecht: Auswirkung eines Lizenzvertrags mit der GEMA auf die Einspeisevergütung eines Kabelnetzbetreibers (Urteil vom 29.03.2018, 3 U 132/14)
Der Zulässigkeit einer auf kartellrechtlicher Grundlage erhobenen Klage eines Kabelnetzbetreibers auf Zahlung von Schadensersatz wegen der kartellrechtswidrigen Nichtzahlung von Entgelten für die Einspeisung öffentlichrechtlicher – must-Carry – Fernsehprogramme steht eine im Zusammenhang mit der urheberrechtlichen Vergütung nach § 87 UrhG getroffene Schiedsvereinbarung nicht entgegen.
Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2018, 1401-1402 (Urteil vom 29.03.2018, 3 U 132/14)
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