Wettbewerbsrecht/Lebensmittelrecht: Breitsamer und Ulrich/Landeshauptstadt München (Urteil vom 22.09.2016, C-113/15)
Art. 1 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür ist dahin auszulegen, dass jede der Honig-Portionspackungen, die die Form eines mit einem versiegelten Aluminiumdeckel verschlossenen Portionsbechers aufweisen und in Sammelkartons abgepackt sind, …
EuGH, WRP 2017, 154-158 (Urteil vom 22.09.2016, C-113/15)
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