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WRP 2025, 235
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht/Lebensmittelrecht: Werbung für Lebensmittel mit dem Zusatz „Anti-Kater“ (Sonstiges vom 14.11.2024, 6 UKl 1/24)

Die Bewerbung von Mineralstofftabletten mit der Angabe „Anti-Kater“ stellt einen Verstoß gegen Art. 7 Abs. 3 LMIV dar. Die mit dem übermäßigen Alkoholgenuss verbundenen Symptome (sog. „Alkoholkater“) sind insoweit als Krankheit im Sinne von Art. 7 Abs. 3 LMIV einzustufen. (Leitsätze der Redaktion)

OLG Frankfurt a. M., WRP 2025, 235-236 (Sonstiges vom 14.11.2024, 6 UKl 1/24)

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