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WRP 2015, 373
OLG Karlsruhe 
Wettbewerbsrecht/Lebensmittelrecht: Ginkgo Ginseng + B-Vitamine (Urteil vom 12.11.2014, 6 U 123/14)

Die Angaben „zur Unterstützung der normalen geistigen Leistungsfähigkeit und Vitaliät“ bzw. „für die normale Konzentration“ in der Verpackungsaufmachung eines Nahrungsergänzungsmittels mit Ginkgo, Ginseng und B-Vitaminen sind gesundheitsbezogene Angaben im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO.

OLG Karlsruhe, WRP 2015, 373-376 (Urteil vom 12.11.2014, 6 U 123/14)

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